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- "Blöde Anmache? Nicht mit mir!" Ein Ratgeber für Jugendliche
- „Nein, das gibt’s hier nicht! Diskriminierung in Köln – (k)ein Einzelfall?“
- Stellungnahme des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) und seiner Mitgliedsorganisationen zum einjährigen Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Forum gegen Rassismus - Arbeitsgruppe Gleichbehandlung - Infobrief 07
- Forum gegen Rassismus - Arbeitsgruppe Gleichbehandlung - Infobrief 06
- Unsere Vielfalt macht den Unterschied!
- Mittelstand weltoffen – gegen Diskriminierung
- Expertenberichte
- Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse: Stand der Umsetzung
- Eckpunkte zur Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG
Going Beyond the Law: promoting equality in employment
May 2007
This report is a fully revised and updated 2nd edition of a document issued in 2005, and provides a snapshot of the current state of the implementation of Council Directive 2000/78/EC with regard to the ground of sexual orientation. In addition, this handbook is also intended to be a resource tool and for the updating of policies, as it provides practical good practice examples for employers and trade unions, as well as a number of recommendations to the European Commission, Member States and social partners.
"Blöde Anmache? Nicht mit mir!" Ein Ratgeber für Jugendliche

- Ausgabe für Brandenburg und Nordrhein-Westfalen -
Diese vom AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. und der Antidiskriminierungsstelle Brandenburg/Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg herausgegebener Ratgeber richtet sich an Jugendliche, die Diskriminierung selbst erfahren (haben) und/oder Zeugen von Diskriminierung gegenüber Anderen geworden sind.
Der Ratgeber erklärt aus verschiedenen Perspektiven, was Diskriminierung ist und sein kann, und wie sich Jugendliche dagegen wehren können.
Der Serviceteil beinhaltet die Auflistung von möglichen Beratungsstellen, die jungen Leute, die aufgrund ihrer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexuellen Identität und/oder ihres Geschlecht diskriminiert werden, Beratung und Unterstützung anbieten.
Der Ratgeber wird sowohl nordrhein-westfälischen als auch brandenburgischen Schulen und Bildungsträgern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Er kann als Druckausgabe in den jeweiligen Geschäftsstellen der Kooperationspartner bestellt oder unter dem Link http://www.masgf.brandenburg.de/media/1333/monitor_ib_ratgeber.pdf heruntergeladen werden.
Kostenlose Bestellung über:
AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/
Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.
Keupstr. 93 51063 Köln
Tel.: 0221 510 18 47
Email: info@oegg.de
„Nein, das gibt’s hier nicht! Diskriminierung in Köln – (k)ein Einzelfall?“

Unter diesem Titel haben die Träger der Antidiskriminierungsarbeit im "Drei-Säulen-Modell" in Köln ihren gemeinsamen Bericht für das Jahr 2006 herausgegeben.
Im "Drei-Säulen-Modell" in Köln arbeiten das Interkulturelle Referat der Stadt Köln, der Caritasverband für die Stadt Köln e.V. als Einrichtung der Wohlfahrtspflege und "Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V." als unabhängige Einrichtung eng zusammen, um die Antidiskriminierungsarbeit in Köln inhaltlich und strukturell zu verankern. Dabei steht ethnische Diskriminierung im Fokus der Antidiskriminierungsarbeit der drei Kooperationspartner.
Die Auswertung der Beschwerden über Diskriminierung, die diesem Bericht zugrunde liegt, belegt, dass diskriminierenden Verhalten und/oder diskriminierende Bestimmungen auf verschiedenen Ebenen im gesellschaftlichen Alltag vorkommen und in unterschiedlichen Formen in Erscheinung treten.
Die Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis zeigen deutlich, dass die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in den Bereichen, in denen die Klientel - statistisch gesehen - am häufigsten Diskriminierungen erfährt (z.B. öffentlich-rechtliche Bereiche wie Verwaltung, Schule sowie private Vertragsverhältnisse), nicht durchgängig gewährleistet ist. Daher sehen die Kooperationspartner die Notwendigkeit, Betroffene verstärkt über Unterstützungsangebote zu informieren, sie auf Handlungsmöglichkeiten gegen die erlebte Diskriminierung hinzuweisen und ihnen so zu ihrem Recht auf Gleichbehandlung zu verhelfen.
Mit der Veröffentlichung verfolgen die Kooperationspartner das Ziel, erste Hinweise zu Auswirkungen und Entwicklungstrends von ethnischer Diskriminierung in Köln und Umgebung zu liefern. Zukünftig sollen regelmäßige, kommentierte Dokumentationen und Analysen von Beratungsfällen das noch nicht bekannte Ausmaß und die Auswirkungen von ethnischer Diskriminierung in Köln deutlicher sichtbar machen und zur Umsetzung von Maßnahmen beitragen, die auf gesamtkommunaler Ebene Chancengleichheit fördern und Diskriminierung abbauen.
Stellungnahme des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) und seiner Mitgliedsorganisationen zum einjährigen Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Berlin, 17. August 2007
Am 18.08.2007 jährt sich das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Wir, im Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) organisierten unabhängigen Antidiskriminierungsbüros/-stellen, Selbstorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen begrüßen grundsätzlich das AGG.
Dennoch halten wir auch ein Jahr nach Inkrafttreten des AGG an unserer Kritik fest: Zum einen ist das AGG nicht angemessen ausgestaltet, bleibt an vielen Stellen hinter den Anforderungen der EU-Richtlinien zurück und enthält zum anderen für von Diskriminierung Betroffene zahlreiche rechtliche und praktische Hürden. Dazu zählen z.B. die unzureichende Fristregelung, die finanzielle Situation der Betroffenen sowie Resignation und Angst gegen die erlebte Diskriminierung vorzugehen, die wir auf Seiten der Betroffenen beobachten. Eine weitere besonders gravierende Hürde besteht darin, dass immer noch keine bundesweit flächendeckende Infrastruktur von Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene existiert.
Unsere Beratungspraxis zeigt, dass dadurch die Rechtsdurchsetzung erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht wird.
In einer ausführlichen Stellungnahme macht der advd auf diese Barrieren und deren Auswirkungen auf die Betroffenen aufmerksam.
Der advd und seine Mitgliedsorganisationen fordern daher im Interesse der von Diskriminierung Betroffenen:
- Ein Bundesprogramm u.a. für die Schaffung einer bundesweit flächendeckenden Infrastruktur an Beratungsstellen und die Etablierung einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland
- Einrichtung eines unbürokratischen Rechtshilfefonds für Betroffene
- Die vollständige Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinien und einen einheitlichen Diskriminierungsschutz für alle Merkmale
- Eine mehrsprachige Image- und Informationskampagne für das AGG, die sich zum Ziel setzt von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte zu informieren
- Die Anerkennung von Antidiskriminierungpolitik als Querschnittsaufgabe durch alle Politikbereiche
Die ausführliche Stellungnahme kann unter www.antidiskriminierung.org herunter geladen werden.
Forum gegen Rassismus - Arbeitsgruppe Gleichbehandlung - Infobrief 07

Infobrief 7 befasst sich, nachdem der Regierungsentwurf vom 8. April 2005 in dieser Legislaturperiode endgültig am Bundesrat gescheitert ist, mit der fortbestehenden rechtlichen und tatsächlichen Notwendigkeit der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht.
Forum gegen Rassismus - Arbeitsgruppe Gleichbehandlung - Infobrief 06

Der Infobrief 6, erschienen im März2005, stellt den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsvorschriften (Umsetzuungsgesetz) vom 15. Dezember 2004 (BT-Drs. 15/4538) vor und kontrastiert ihn mit den EU-Richtlinien und theoretischen Grundlagen.
Unsere Vielfalt macht den Unterschied!

Nationaler Informationsflyer Deutschland
Zum ersten Mal schützt europäische Gesetzgebung Bürgerinnen und Bürger in der EU vor unfairer Behandlung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Um die Menschen in der EU über ihre Rechte und Pflichten unter der neuen Antidiskriminierungsgesetzgebung zu informieren, hat die Europäische Union 2003 eine auf fünf Jahre angelegte Informationskampagne ins Leben gerufen. Vorrangiges Ziel der Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ ist es, ArbeitnehmerInnen für das Thema der Diskriminierung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.
JETZT NEU: Überarbeitete Fassung 2007!
Mittelstand weltoffen – gegen Diskriminierung

Gelebte Vielfalt und Gleichbehandlung in Unternehmen will die Initiative „Mittelstand weltoffen – gegen Diskriminierung" fördern. Sie wird vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und dem Bündnis getragen. Der Öffentlichkeit vorgestellt wurde sie auf einer Pressekonferenz am 8. Dezember 2004 in Berlin.
Die Idee von „Mittelstand weltoffen – gegen Diskriminierung" ist denkbar einfach: Mit der Unterzeichnung der Erklärung verpflichtet sich ein Unternehmen, mit den Grundsätzen von Gleichbehandlung konform zu gehen. Die Erklärung deckt alle arbeitsrechtlichen Diskriminierungstatbestände des kommenden Antidiskriminierungsgesetzes ab, lässt aber den Weg zur Erreichung oder Sicherstellung von Gleichbehandlung im Betrieb bewusst offen. Damit setzen BVMW und Bündnis auf die Kreativität des Mittelstands, der allein schon im Eigeninteresse weit über die lediglich formgerechte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus geht. Betriebe, die unterzeichnen, können das Logo „Mittelstand weltoffen – gegen Diskriminierung" für ihre Außendarstellung nutzen. Gute Ideen, erfolgreiche Konzepte können dem Bündnis mitgeteilt und damit anderen zur Nachahmung empfohlen werden.
Expertenberichte
Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft.
von Matthias Mahlmann
In the German civil society there is a great amount of awareness of the problems of racism and xenophobia in a significant segment of the population. This consciousness is nourished through the now well established knowledge of the terrible consequences of racism in Germany’s recent past. It extends, however, beyond the problem of Anti-Semitism to the more general problem of racism and xenophobia in general and is for many people a firm principle of action and concern. The reality of this consciousness is illustrated by the activities of numerous NGO’s in this field and events like mass demonstrations for tolerance and against xenophobic or racist discrimination mobilising hundred thousands of citizens...
Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens
Mvon Matthias Mahlmann
There is no State Church in Germany. The German Constitution, the Basic Law separates Church and State and establishes the principle of the neutrality of the state. This principle is not explicitly stated, but implied by various norms of the Constitution on freedom of religion and the legal status of the Churches. Recent years have seen debates about the reach of this principle that have attracted much attention. Most noticeable are the discussions about the presence of Crucifixes in classrooms and of teachers wearing head scarves. The German Federal Constitutional Court ruled in the former case that the presence of crucifixes are unconstitutional, in the latter case the Court demanded specialised regulation for bans of religiously motivated garments. The content and organisation of religious education, the practise of new religious groups, so called “sects”, or the accommodation of religious rites in social life are other topics of recurrent public and often – legal - debate.
Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse: Stand der Umsetzung
Nachfolgend finden Sie einen Kurzbericht über den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse in deutsches Recht. Dieser Bericht wurde im Oktober 2003 von der im Rahmen des Aktionsprogramm^s der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Diskriminierung finanzierten unabhängigen Expertengruppe für Fragen zur Diskriminierung aus Gründen der Rasse und der Religion vorbereitet. Der Bericht ist gegenwärtig nur in Englisch erhältlich.
Der Inhalt des vorliegenden Berichts gibt nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position der staatlichen Behörden oder der Europäischen Kommission wieder.
Executive Summary of Race Equality Directive (22.10.2003)
Eckpunkte zur Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG
Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Regierungskoalitionen auf der Grundlage der Vorarbeiten aus der 14. Legislatur ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen und die EU-Richtlinien hierzu umsetzen wollen. Des Weiteren ist im Koalitionsvertrag vereinbart, die Chancengleichheit in Deutschland durch Umsetzung der hierzu gemeinsam mit den europäischen Partnern vereinbarten Richtlinien weiter voranzubringen. Der folgende Bericht skizziert, welche Punkte aus Sicht des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) in diesen beiden Gesetzen behandelt werden sollen.
Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien



