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[10.12.2007] - LSVD-Bundesvorstand Axel Blumenthal erhält das Verdienstkreuz am Bande

Der Bundespräsident hat Axel Blumenthal das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): Wir gratulieren Axel Blumenthal zu dieser verdienten Auszeichnung. Hier wird ein Mann gewürdigt, der sich seit mehr als 20 Jahren mit Kopf und Herz für schwul-lesbische Belange engagiert. Mit dieser Ehrung wird der persönliche und couragierte Einsatz von Axel Blumenthal anerkannt. Sein Engagement gilt der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen, der Präventionsarbeit im Bereich HIV/AIDS und dem Respekt gegenüber Minderheiten. Mit hohem persönlichem Einsatz kämpfte Axel Blumenthal gegen die Rechtlosigkeit schwuler und lesbischer Paare. Er gehörte zu den Initiatoren der „Aktion Standesamt“, mit der 1992 die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule eingefordert wurde. 1994 gründete er die Bundesarbeitsgemeinschaft schwuler und lesbischer Paare (SLP). Das Parlament bestellte ihn als Gutachter anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Seit 2002 gehört Axel Blumenthal dem LSVD Bundesvorstand an. Nach Manfred Bruns (1994), Eduard Stapel (1996) und Volker Beck (2002) wird erneut ein Mitglied des LSVD-Bundesvorstandes mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

[19.11.2007] - "Herzlichen Glückwunsch, Anne Will!"

Am Rande der Verleihung des Preises für Verständigung und Toleranz in Berlin hat die ARD-Moderatorin Anne Will sich öffentlich zu ihrer lesbischen Beziehung bekannt. Dazu erklärt Uta Kehr, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

"Wir beglückwünschen Anne Will und ihre Partnerin Miriam Meckel zu diesem mutigen Schritt. Ein öffentliches Outing als lesbisches Paar ist auch nach über 100 Jahren Lesbenbewegung noch kein selbstverständlicher Schritt."

Anne Will, die sich zu offiziellen Anlässen schon häufiger mit ihrer Partnerin gezeigt hatte, ist mit diesem medienwirksamen Bekenntnis einen entscheidenden Schritt weiter gegangen. Sie ist damit zu einer Wegbereiterin für mehr öffentliche Präsenz von Lesben geworden. Tausenden von Lesben, die sich am Arbeitsplatz noch verstecken müssen, wird dieses „Ja“ eine Ermutigung sein. Ein sehr gelungener Beitrag anlässlich der Verleihung des Toleranzpreises und ein Geschenk für alle Lesben.

[01.11.2007] - SPD Schleswig-Holstein will Bundesratsinitiative zur Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht

Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein hat am Dienstag einstimmig eine Initiative zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer beschlossen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen den Beschluss der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Lebenspartnern im Erbschaftssteuerrecht und die geplante Bundesratsinitiative. Die Diskriminierung im Erbschaftssteuerrecht ist nicht zu rechtfertigen. Bisher werden lesbische und schwule Partnerschaften wie fremde Dritte behandelt. Zudem drohen Eingetragenen Lebenspartnerschaften nach den bisherigen Planungen der Regierungskoalition im Erbschaftssteuerrecht weitere Verschlechterungen.

Von der vorgesehenen Anhebung der Steuersätze bei gleichzeitiger Reduzierung der Freibeträge in der Steuerklasse III werden verpartnerte Lesben und Schwulen verschärft betroffen sein. Trotz der Gleichstellung bei der gesetzlichen Regelung der Erbrechtsnachfolge haben Lebenspartnerschaften nur einen Freibetrag von 5.200 € während Ehepaare auf Freibeträge bis zu 563.000 € kommen. Diese Schere würde weiter geöffnet.

Inzwischen haben sich viele SPD-Politiker aus Bund und Ländern für die Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht ausgesprochen. Nun kommt es darauf an, auch parlamentarischen Druck zu machen. Wir würden uns daher wünschen, dass sich die SPD-Fraktionen der anderen Bundesländer dem Beispiel aus dem Norden anschließen.

Beschluss der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein http://www.spd.ltsh.de/index.php?option=com_content&task=view&id=112&Itemid=123&pressid=2450&from=0

[30.10.2007] - Preisverleihung für Diversity-Quiz :„Dissen ist beschissen!“

"Ich kann es noch gar nicht glauben, dass ich gewonnen habe!" freut sich der 16jährige Patrick Wolff über den Gewinn des ersten Preises beim Online-Quiz "Dissen ist beschissen", an dem in der Zeit vom 28. September bis zum 15. Oktober 2007 über 160 Menschen teilgenommen haben.

Zusammen mit zwei Mitreisenden seiner Wahl wird er im kommenden Jahr auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Volker Beck an einer Parlamentarischen Bildungsreise nach Berlin teilnehmen. Auch Turgay Akkus aus Köln–Mühlheim freut sich. Als einer der jüngeren Teilnehmer hat er mit 14 Jahren beim Quiz so viele Punkte erreicht, dass er ebenfalls an der Verlosung teilgenommen hat und einen Kurztrip nach Paris, gesponsert vom Busunternehmen Rainbow Tours, gewonnen hat.

„ Wir sind überwältigt von der Resonanz auf die das Quiz gestoßen ist und überrascht über die große Anzahl von Jugendlichen unter 16 Jahren, die sich beteiligt haben, „so Almut Dietrich von der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW. "Wir freuen uns besonders, dass wir Jugendliche mit ganz unterschiedlichem Background erreicht haben" ergänzt Banu Bambal vom AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.

Das Quiz mit dem Ziel, Jugendliche über unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale und ihre Rechte im Fall von Diskriminierung aufzuklären, bleibt weiter online: http://www.quiz.vielfalt-statt-gewalt.de.

Ergänzt durch Fragen mit NRW-Bezug soll es auch weiterhin Jugendliche und Erwachsene dazu anregen, sich über Diskriminierung und eine Kultur der Vielfalt Gedanken zu machen.

Das Quiz ist in Kooperation mit folgenden Organisationen erarbeitet worden: AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., Anyway Jugendzentrum, Landeskoordination Anti-Gewalt im Rubicon und Schlau NRW.

[01.10.2007] - Bärbel Schäfer ist Botschafterin für Vielfalt

Photo: Bärbel Schäfer

© N24/"Bärbel Schäfer - Talk ohne Show", c/o N24/Henning Moser

Seit dieser Woche ist Bärbel Schäfer Botschafterin der Informationskampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ der Europäischen Kommission. Als „Diversity Ambassador“ zeigt die Autorin und Fernsehmoderatorin ihr Gesicht gegen Diskriminierung und tritt für Vielfalt als Chance für die Gesellschaft ein. „Diskriminierung passiert auch heute noch jeden Tag, immer wieder“, sagt Bärbel Schäfer. „Davor dürfen wir nicht aus Bequemlichkeit die Augen verschließen. Noch immer fehlt es vielen Menschen an Toleranz, andere wirklich zu akzeptieren. Ich persönlich liebe Vielfalt und wünsche mir, dass die engen Raster in den Köpfen einiger Menschen sich endlich auflösen, um zu begreifen, welche Chance für uns alle darin liegt. Wie die Kampagne ,Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.’ zeigt, ist unsere Gesellschaft zum Glück
bereits offen genug, sich selbst die Frage zu stellen, ob bei uns eigentlich alles richtig läuft. Der Weg, den wir gehen, ist sicher der richtige. Wir dürfen uns nur nicht mit dem Bestehenden begnügen.“


Als Teil des Aktionsprogramms gegen Diskriminierung wirbt die EU-Kommission mit der fünfjährigen europaweiten Informationskampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ noch bis Ende dieses Jahres für die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Die Diversity Ambassadors stehen dafür mit ihrem Namen. Zwischen 2003, dem Start der Kampagne, und 2006 waren unter anderem der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Volker Beck, der Schauspieler Stephan Schwartz sowie der 1. Vorsitzende der Leichtathletikabteilung des Sport Clubs Charlottenburg e. V., Haroun Malik, als Botschafter aktiv.

[25.08.2007] - "Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung." im Bundeskanzleramt

Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung repräsentierte Diversity Ambassador Bettina Eistel die Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ In vier Gesprächen mit Moderator Ingo Hoppe brachte sie den Gästen im Park des Kanzleramts nahe, wie groß der Nutzen einer vielfältigen Gesellschaft sein kann.

Auf der Bühne rief die Dressurreiterin, die ohne Arme auf die Welt kam, dazu auf, Menschen zu respektieren, die anders sind als man selbst. Ein Grundpotenzial für herausragende Leistungen trage jeder Mensch in sich, sagte Eistel. Behinderte seien anders als Nichtbehinderte gefordert, das, was ihnen die Behinderung scheinbar an Potenzial raube, auf andere Weise auszugleichen. Sie entdeckten Fähigkeiten, die Nichtbehinderte vielleicht nicht kennenlernten. So wüchsen viele Behinderte über sich hinaus und fänden Wege, die Leistungen manch Nichtbehinderter sogar noch zu übertreffen. Mit ihrer herzlichen Art eroberte Bettina Eistel schnell die Sympathien der Zuschauerinnen und Zuchauer.

Als Antwort auf die Fragen des Moderators vermittelte sie den Gästen vor der Bühne direkt einen Eindruck davon, wie sie Menschen etwa mit dem Fuß begrüßt, und erzählte Anekdoten aus ihrem Leben. Beim Rundgang durch den Kanzlerpark und das Kanzleramt erkannten viele der Gäste die erfolgreiche Sportlerin und Moderatorin – für Bettina Eistel Gelegenheit, über die Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ zu informieren.




LSVD Newsletter - Ein Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Zum ersten Jahrestag erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Gesetz hat sich als wichtiger Faktor in der Antidiskriminierungsarbeit erwiesen. Die Prozessflut, vor der die Gegner des AGG gewarnt hatten, ist ausgeblieben. Stattdessen hat sich die öffentliche Wahrnehmung von Diskriminierung verändert. Dieser Erfolg ist der Arbeit der Antidiskriminierungsverbände zu verdanken. Die Bundesregierung ist dagegen bislang nahezu untätig geblieben.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist noch immer nicht voll arbeitsfähig. Der Beirat, der den Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen fördern und die Antidiskriminierungsstelle beraten soll, ist noch immer nicht bestellt. Ist der Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen nicht gewünscht?

Unseren Verband erreichen viele Anfragen von Lesben und Schwulen die sich benachteiligt fühlen. Viele Betroffene sind von dem komplizierten Gesetz überfordert und scheuen davor zurück, sich selbst ans Gericht zu wenden. Wir brauchen hier mehr Chancengleichheit. Damit der Einzelne nicht mehr allein steht, ist es notwendig, eine echte Verbandsklage einzuführen.

Besonders irreführend ist der Name des Gesetzes. Viele meinen, das AGG würde allgemein für Gleichbehandlung sorgen. Aber die Anforderungen des Gesetzes richten sich nur an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Der Staat selbst setzt die Diskriminierung von Homosexuellen im Steuer- und Beamtenrecht unverändert fort. Wir fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, den Geist des AGG bei der anstehenden Reform des Erbschaftssteuerrechtes sowie der Reform der Beamtengesetze zu beachten und verpartnerte Lesben und Schwule endlich gleich zu behandeln.

Ein für schwule Männer besonders wichtiger Teil des Gesetzes, das Diskriminierungsverbot für privatwirtschaftliche Versicherungen, tritt erst am 22.12.2007 in Kraft. Bislang haben sich die meisten Lebens- und Krankenversicherungen geweigert, mit schwulen Männern Verträge abzuschließen. Dieser Praxis wird also erst zum Ende des Jahres endlich ein Riegel vorgeschoben.

Kontakt LSVD:

LSVD Pressestelle, Pressesprecherin:Renate H. Rampf
NEUE Adresse:
Chausseestr. 29, 10115 Berlin
Postfach 040165, 10061 Berlin
Tel.: 030 - 78 95 47 78, Fax: 030 - 78 95 47 79
E-Mail: Presse@lsvd.de, http://www.lsvd.de

Studie zur Lebenssituation gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland

Studien zur Lebenssituation von gleichgeschlechtlichen Paaren sind bislang selten und meist in ihrer Aussagekraft eher begrenzt. Jetzt soll eine deutschlandweit angelegte Untersuchung erstmalig gesicherte und repräsentative Erkenntnisse zum Lebensalltag und zur rechtlichen Situation von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften liefern. Durchgeführt wird dieses Forschungsvorhaben vom Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb). Zur Zielgruppe dieser Untersuchung zählen sowohl gleichgeschlechtliche Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft begründet haben, als auch solche, die sich (bisher) nicht zu einer Eintragung entschlossen haben. Darüber hinaus sollen insbesondere Paare mit Kindern zu ihrer Eltern-Kind-Beziehung und zum Alltag von Regenbogenfamilien befragt werden.

Daher werden alle gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gebeten, an der Studie des ifb teilzunehmen. Die Teilnahmebereitschaft kann sowohl telefonisch, via e-mail (andrea.duernberger@ifb.uni-bamberg.de) als auch über den Internetauftritt des Instituts mitgeteilt werden. Unter www.ifb-bamberg.de/glg/ können Interessierte einen Kurzfragebogen (Dauer max. 3 Minuten) ausfüllen und ihre Kontaktdaten für eine ausführlichere Befragung hinterlassen. Die Forscher(innen) hoffen auf eine hohe Teilnahmebereitschaft, weil es damit gelänge, verlässliche Basisinformationen in einem bisher kaum untersuchten Bereich der Familienforschung zu erlangen.

Kontakt ifb:

Ifb - Staatsinstitut für Familienforschung An der Universität Bamberg Heinrichsdamm 4
96047 Bamberg
Tel.: 0951-96 525-0
Fax: 0951-96 525-29
E-mail: andrea.duernberger@ifb.uni-bamberg.de
Website: www.ifb.bayern.de

[04.07.2007] - Online Befragungen der EU zu neuen Antidiskriminierungsmaßnahmen und von Sozioland zum CSD

Die EU hat am 04.07.2007 eine Online-Befragung zur Bekämpfung von Diskriminierungen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene gestartet.

Die EU will von möglichst vielen Menschen wissen, wie sie sich wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen beispielsweise im Gesundheits-, Bildungs- oder Wohnungswesen vorstellen. Eine Studie zum Antidiskriminierungsrecht der Mitgliedstaaten habe gezeigt, dass es in allen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften gibt, die über die europarechtlichen Anforderungen der Richtlinie zur Bekämpfung der Rassendiskriminierung und der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hinausgehen.
Hinsichtlich ihres Regelungsgehalts und Geltungsbereichs seien diese Vorschriften aber sehr unterschiedlich. Der Schutzumfang sei meist hoch, wenn es um das Verbot von Diskriminierungen aus Gründen der Religion oder des Geschlechts geht, während sich das Verbot von Diskriminierungen aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung oder des Alters weniger häufig auf andere Bereiche als die Beschäftigung erstrecke.

Die Online Befragung soll der EU-Kommission Material für die Planung neue Maßnahmen geben.

Ihr erreicht die Befragung über folgenden Link:
http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=Discrimination&lang=DE

(Hinweis: Falls die URL bei Euch in zwei oder mehrere Zeilen umbrochen ankommt, müsst Ihr sie in der Adresszeile Eures Browsers wieder zu einer Zeile zusammensetzen.)

Sozioland hat wieder eine Online-Umfrage zu den CSD gestartet. Das Thema in diesem Jahr: Feiern gegen Homophobie?

Dazu schreibt Sozioland: Es ist wieder so weit: Die Gay-Pride-Saison 2007 steht vor der Tür und wieder warten etliche Straßenfeste, Paraden und Veranstaltungen auf die bunten Feierwütigen. Doch auch in diesem Jahr wird das bunte Treiben überschattet: Das Verbot der Gay-Pride-Parade in Moskau sowie die Proteste gegen Lesben und Schwule in weiteren europäischen Ländern rücken die Politik wieder näher an das alljährliche Regenbogenspektakel heran.

Doch ist der CSD überhaupt die richtige Plattform für politische Themen? Wie bewerten die Befragten die Homopolitik im eigenen Land? Und ist es überhaupt sinnvoll, sich für homopolitische Belange im Ausland zu engagieren?

Ihr erreicht die Befragung über folgenden Link:
http://www.sozioland.de/4384_csd2007.php

Kontakt:
http://www.lsvd.de/

[04.06.2007] - LSVD und Denkmals-Initiative begrüßen Verständigung beim Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), und Albert Eckert, Sprecher der Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken", erklären:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" begrüßen die heute im Bundeskanzleramt erzielte Einigung beim Homosexuellen-Denkmal. Wir danken Kulturstaatsminister Bernd Neumann für sein Engagement. Ebenso danken wir den Künstlern Michael Elmgreen und Ingar Dragset für die überzeugende Weiterentwicklung ihres prämierten Entwurfes.

Laut Bundestagsbeschluss soll das Denkmal die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen. Mit dem weiterentwickelten Entwurf von Elmgreen und Dragset wird diese vielfältige Aufgabenstellung eindrucksvoll gelöst.

Weitere Informationen in der heutigen Pressemitteilung des Kulturstaatsministers.

[09.06.2007] - 27. Landessportfest der Werkstätten für behinderte Menschen in Lübeck

Bettina Eistel, Botschafterin der europäischen Antidiskriminierungskampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ eröffnete am  Samstag, den 9. Juni 2007 um 9.30 Uhr das 27. Landessportfest der Werkstätten für behinderte Menschen in Lübeck. Im Anschluss stand Bettina Eistel den Besucherinnen und Besuchern für eine Autogrammstunde zur Verfügung.

Die contergangeschädigte Dressurreiterin kam ohne Arme zur Welt und lenkt die Zügel ihres Pferdes mit dem Mund und mit den Füßen. Trotz ihrer Behinderung feiert Bettina Eistel mit ihrem Pferd seit Jahren große sportliche Erfolge. Bei den Paralympics in Athen 2004 holte sie zweimal Silber und einmal Bronze. Außerdem ist sie Vizeweltmeisterin 2003, Vizeeuropameisterin 2002 und viermalige deutsche Meisterin.

Mit ihrem Engagement für die Kampagne will sie helfen, Vorurteile und Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderung abzubauen und Betroffenen Mut zu machen. Sie sagt:

"Menschen, die mit Behinderungen auf die Welt gekommen sind, werden oft nicht so gesehen, wie sie tatsächlich sind: ganz normal. Wenn man dieses Wort überhaupt in einer Diskussion über die Gesellschaft anwenden darf. Dabei haben Menschen mit Behinderungen Nichtbehinderten oft etwas voraus – die Kraft, unüberwindlich erscheinende Hindernisse zu überwinden, auch gegen die alltäglichen Widerstände oder gut gemeinte Warnungen, die Kreativität, ungewöhnliche Wege zu gehen und neue Lösungen zu kreieren, und natürlich eine größere Toleranz und Offenheit dem Andersartigen gegenüber."

Insgesamt traten 37 Werkstätten und 920 Aktive in den verschiedensten Disziplinen gegeneinander an. Austragungsort war das Stadion Buniamshof. 


Fotos: Bettina Eistel beim Landessportfest Lübeck



Diversity Ambassadress Bettina Eistel beim Landessportfest in Lübeck, © Markus Moschell

[09.06.2007] - Eröffnung des „Breaking Stereotypes“ Poster Wettbewerbs mit Aleksandra Woldánska in Kiel

Foto: Aleksandra Woldánska mit Gewinnerposter in Kiel

Aleksandra Woldánska, © Markus Moschell

Am 9. Juni 2007 wurde die Posterausstellung aus dem „Breaking Stereotypes“ Poster Wettbewerb der EU-Informationskampagne "Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung." erstmals in Kiel gezeigt.

Um 19 Uhr eröffneten Prof. Dr. Uta Klein von der FH Kiel, Ralph Müller- Beck, Vorsitzender des DGB in Kiel und Ute Erdsiek- Rave, Ministerin für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, gemeinsam die Ausstellung im Legienhof.

Kunst- und Designstudenten aus der gesamten EU waren im Rahmen der EU-Informationskampagne dazu aufgerufen, mit ihrer Teilnahme am Posterwettbewerb "Breaking Stereotypes" ein kreatives Statement gegen Diskriminierung und für Vielfalt zu setzen. Eine internationale Jury – bestehend aus jungen Künstlern, Designern und bekannten Experten in den Bereichen Design und Kommunikation – kürte unter den zahlreichen Einsendungen die Siegerin aus den 35 besten Posterdesigns. Gewonnen hat Aleksandra Woldánska aus Kalisz in Polen mit ihrem Posterentwurf mit dem Titel „Together“.

Die 22- jährige Studentin, die in Polen bereits mehrfach für ihre Arbeiten ausgezeichnet worden ist, berichtete an diesem Abend über ihre Motivation für die Teilnahme am Wettbewerb und stellte ihr Poster dem Publikum vor. Ein Buffet, Live-Musik auf der Gartenterrasse und Kabarett rundeten die Veranstaltung ab.


Fotos: "Breaking Stereotypes" Poster Ausstellung in Kiel

"Breaking Stereotypes" Poster Ausstellung in Kiel, © Markus Moschell

[10.05.2007] - Aktion Grundgesetz: Lesben und Schwule in die Verfassung - www.artikeldrei.de

Logo: Aktion Grundgesetz

Vor 50 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter erwachsenen Männern für verfassungskonform erklärt. Karlsruhe urteilte damals: "Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz". Der § 175 StGB blieb in der von den Nazis verschärften Fassung unverändert in Kraft.

Dieses Fehlurteil war ein Akt der Homophobie. Es gab über 50.000 Verurteilungen. Viele tausend Männer landeten allein wegen ihrer Art zu lieben im Gefängnis oder Zuchthaus. Existenzen wurden zerstört. Erst 1969 wurde der § 175 entschärft, endgültig abgeschafft erst 1994. Mit einer Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erinnerte der LSVD vergangenen Donnerstag an die Opfer des § 175.

Zugleich startete der LSVD eine Kampagne "Aktion Grundgesetz: Lesben und Schwule in die Verfassung". Ziel ist eine Ergänzung des Gleichheitsartikels um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben und Schwulen gleiche Rechte garantieren. Dies wäre nicht nur ein Akt der Wiedergutmachung, sondern auch ein wichtiger Beitrag für Akzeptanz und gegen Homophobie.

Zur Unterstützung unseres Aufrufes für eine Erweiterung desleichheitsartikels hat sich ein Kreis prominenter Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner zusammengefunden. Zu ihnen gehören die Vorsitzende des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch ebenso wie Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma. Den Aufruf unterstützen auch Dr. Heiner Geißler, die Fernsehmoderatorin Maybritt Illner, Künstlerinnen, Künstler und Entertainer wie Iris Berben, Rosenstolz, Hape Kerkeling oder Dieter Thomas Heck. Auch die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, oder der Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske haben den Aufruf unterzeichnet. Auch viele Verbände wie der Deutsche Juristinnenbund oder Terres de Femmes zählen zu den Unterstützen.

Die Strafbarkeit von Homosexualität gilt mittlerweile in der europäischen Rechtsordnung als menschenrechtswidrig. Grundgesetz und Verfassungsgericht haben Homosexuelle also nicht einmal vor schweren Menschenrechtsverletzungen geschützt. Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus. Die Rechtssprechung behandelt sie oft noch als Bürgerinnen und Bürger minderen Werts, wenn sie es ablehnt, Eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen.

Die EU-Grundrechte-Charta und der von Deutschland ratifizierte Entwurf für eine Europäische Verfassung enthalten bereits ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung. Es gibt keinen Grund, warum die deutsche Verfassung dahinter zurückstehen sollte. Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 muss endlich klargestellt werden: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Unterstützt werden kann die Forderung nach einer Ergänzung des Grundgesetzes unter www.artikeldrei.de

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Bundesgeschäftsstelle
Pipinstr. 7
50667 Köln
Postfach 103414
50474 Köln
T. (0221) 9259610
F. (0221) 925961-11
lsvd@lsvd.de
www.lsvd.de


[18.07.2006] - Was bringt uns das AGG?

Der LSVD informiert auf seiner Website über neue Rechte für Homosexuelle unter dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz

Auf seiner Website informiert der Lesben- und Schwulenverein Deutschland über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und seine Auswirkungen auf Homosexuelle in Deutschland.

  1. Werden Lebenspartnerschaften durch das AGG jetzt endlich mit Ehen gleichgestellt?
  2. Können Männer unter Berufung auf das AGG den Zugang zu Frauenkneipen oder -Discos einklagen? Können Frauen den Zugang zu Gay-Saunen einklagen?
  3. Können Lesben und Schwule Vermieter verklagen, wenn sie als Bewerber für eine Wohnung mit der Begründung zurückgewiesen werden, man vermiete nicht an Frauen, an Lesben bzw. an Schwule?
  4. Können Lesben oder Schwule einen Gastwirt verklagen, wenn dieser sie aus seiner Kneipe weist, weil sie Händchen gehalten und/oder geschmust haben?
  5. Was können Lesben und Schwule aufgrund des AGG fordern, wenn sie bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz oder um eine Beförderungsstelle scheitern?
  6. Was können gescheiterte Bewerber verlangen, wenn sie die Diskriminierung nachweisen können?
  7. Kann die Katholische Kirche weiterhin lesbische Mitarbeiterinnen und schwule Mitarbeiter entlassen, wenn sie sich verpartnern?
  8. Dürfen sich Lebens- und Krankenversicherungen weiterhin weigern, mit schwulen Männern Verträge abzuschließen?
  9. Kann mich der LSVD unterstützen, wenn ich benachteiligt worden bin?
  10. Können Personen verklagt werden, die Homosexuelle beschimpfen und anpöbeln?
  11. Ist der LSVD mit dem Antidiskriminierungsgesetz zufrieden?

[21.03.2006] - Einigkeit bei der Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz

BOTSCHAFT AM TAG ZUR BESEITIGUNG DER RASSENDISKRIMINIERUNG

Eine Erklärung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates, der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) der Europäischen Union und des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit.

(pdf icon) pdf download press release Pressemeldung als PDF herunterladen (183 KB)

[31.01.2006] - Ein Master in Diversity Management

Erster Studiengang in Europa startet an der Uni Witten/Herdecke

Mit Diversity Management startet an der Universität Witten/Herdecke ab September 2006 ein neues Weiterbildungsangebot speziell für Führungskräfte. Die Teilnehmer des europaweit ersten Masterstudienganges seiner Art lernen, ihre Managementstrategien bewusst auf die Vielfalt der Mitarbeiter und Kunden auszurichten. Unterschiede etwa in Kultur, Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung sollen dabei als Chance erkannt und zum Vorteil der Organisation eingesetzt werden. Träger des internationalen Masterstudienganges sind die Universität Witten Herdecke und die internationale Gesellschaft für Diversity Management (idm). Das Weiterbildungsangebot läuft in Blockseminaren über zwei Jahre. Es richtet sich an Führungskräfte weltweiter Herkunft.

Weitere Informationen unter www.uni-wh.de/diversity und www.idm-info.org

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an

Dr. Kazuma Matoba
Universität Witten/Herdecke
Alfred-Herrhausen-Str. 50
58448 Witten
Tel.: +49-2302-926 552
Fax: +49-2302-926 587
Email: diversity@uni-wh.de

 

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Mehr als 12.500 Lebenspartnerschaften in Deutschland

LSVD, Berlin - In Deutschland hatten Ende 2004 über 25.000 Männer und Frauen Lebenspartnerschaften mit einem Partner bzw. einer Partnerin desselben Geschlechts begründet. Dies hat der Autor Dr. Stephan Stüber für die 2. Auflage des „Handkommentar Lebenspartnerschaftsrecht“ ermittelt, der in Kürze im Nomos-Verlag Baden-Baden erscheinen wird. Die Zahl ist überraschend, weil Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Ende Oktober 2004 von nur 5.000 Lebenspartnerschaften ausgegangen war (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 15/136 der Sitzung vom 29.10.2004, S. 12483). Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes: „Die Untersuchung zeigt, dass Lesben und Schwule für einander Verantwortung übernehmen wollen, selbst wenn dies zwar mit allen Pflichten verbunden ist, die Ehegatten haben, aber eine Gleichstellung insbesondere im Steuerrecht noch immer aussteht.“

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Aus für das Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland

05.09.2005

Das Aus kam in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses vor der Bundestagswahl. Der aus Bundestags- und Bundesratsvertretern zusammengesetzte Vermittlungsausschuß vertagte eine Entscheidung über den zuvor vom Bundestag verabschiedeten aber vom Bundesrat abgelehnten Gesetzentwurf.

Inhaltlich setzte sich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf nicht auseinander. Aufgrund der bevorstehenden Neuwahl verfallen alle Gesetzentwürfe, die nicht alle Verfahrenswege hinter sich gebracht haben.

"Das ist ein schwarzer Tag für die Minderheitenrechte in unserem Land", sagte die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth, laut arbeitsrecht.de.

EuGH verurteilt Deutschland

EU-Recht gegen Diskriminierung nicht umgesetzt

Deutschland hat die Antirassismus-Richtlinie (2000/43/EG) nicht in vollem Umfang umgesetzt. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof. Geklagt hatte die Europäische Kommission. EU-Kommissar Vladimír Špidla forderte Deutschland auf, „den Verpflichtungen auf diesem Gebiet schnellstmöglich nachzukommen, das für den Schutz der Grundrechte in der EU von größter Bedeutung ist.“ Die Richtlinie war im Jahr 2000 einstimmig auf den Weg gebracht worden. Die Frist für die Umsetzung endete bereits am 19. Juli 2003.

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes kommt nicht überraschend und bestärkt uns darin, dass wir das bereits beachtliche Schutzniveau in Deutschland ergänzen müssen“, betont die Pressesprecherin des Bundesfamilienministeriums, Christine Mühlbach. Die Antirassismus-Richtlinie verbietet sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in einer Vielzahl von Bereichen – beispielsweise bei Beschäftigung, allgemeiner und beruflicher Bildung, sozialer Sicherheit und Gesundheitsversorgung sowie beim Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Wohnungen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, eine Stelle einzurichten, die die Gleichbehandlung fördert und Opfern von Rassendiskriminierung helfen soll.

Die Umsetzung in Deutschland: Die Koalition aus SPD und Grünen hatte am 16. Dezember 2004 den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) vorgelgt. Sie will damit neben der Antirassismusrichtlinie drei weitere EU-Vorgaben umsetzen. Sie richten sich gegen Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Das ADG geht allerdings über die EU-Vorgaben hinaus und schützt vor Diskriminierung auch im Bereich des Zivilrechts, beispielsweise bei Verträgen. Nach einer heftigen innenpolitischen Diskussion nahm die Koalition das ADG in folgenden Bereichen zurück:

  • Der Zeitraum, um Schadenersatzansprüche bei Diskriminierung gelten zu machen, wurde auf sechs Monate begrenzt.
  • Die Arbeitgeberhaftung für Diskriminierungen durch Dritte wird gestrichen.
  • Eine gesonderte Beschwerdestelle in Betrieben muss nicht eingerichtet werden.
  • Kirchen behalten grundsätzlich das Recht auf Einstellung nach Konfession.
  • Für Versicherungen gelten die Bestimmungen erst ab Ende 2007. 
  • Diskriminierung ist keine Freiheit.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, warnte davor, den Entwurf zu zerreden: „Das Antidiskriminierungsgesetz ist kein Angriff auf die Privatautonomie. Den Betroffenen Möglichkeiten zu bieten, sich rechtlich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen, schafft vielfach erst die Voraussetzungen, damit sie von ihrer Vertragsfreiheit Gebrauch machen können.” Das Antidiskriminierungsgesetz sei ein wichtiger Schritt zu einer Kultur der Gleichbehandlung. Damit gewinne Deutschland Anschluss an die Entwicklung in Europa. Die Bundesregierung hofft, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft tritt.

EU-Nachrichten, Nr. 17/2005

Anstand per Gesetz

Ob bei der Wohnungssuche oder beim Einlass in die Disco: Rot-Grün will Diskriminierungen im Alltag verbieten. Doch wie viel Toleranz lässt sich erzwingen?

von Dr. Jochen Bittner

Irgendwann hat Tomas Todorovic einfach aufgehört, schon am Telefon zu sagen, dass er blind ist. Bis dahin bekam er meist ganz plötzlich zu hören, dass die Wohnung, wegen der er anrief, ach herrje , gerade eben vermietet worden sei. »Die Leute machten ruck, zuck zu«, berichtet der 27-jährige Politikwissenschaftler aus Marburg. »Schließlich habe ich die Taktik geändert und die Vermieter erst in der Wohnung mit der Behinderung konfrontiert.« Dort selbst, sagt er, sei es den meisten schon etwas schwerer gefallen, ihn abzuweisen.

Und wenn die Anbieter trotz allem ihre Vorurteile pflegen? Wenn sich die Mehrheit der Mehrheit partout nicht mit einer Minderheit einlassen will? Nur weil ihr Gegenüber blind ist? Oder die falsche Hautfarbe hat? Oder ein Kopftuch trägt? Oder schwul ist?

Bisher haben Behinderte, Ausländer, Muslime oder Homosexuelle kaum eine Möglichkeit, sich gegen willkürliche Benachteiligungen zu wehren. Sei es bei der Wohnungssuche, beim Discobesuch, im Vorstellungsgespräch – Diskriminierung tarnt sich oft mit Scheinrechtfertigungen, die kaum zu demontieren sind. Jetzt will die rot-grüne Koalition den Bürgern diese Schäbigkeit austreiben.

Voraussichtlich noch in dieser Woche werden sich die Regierungsfraktionen auf ein breit angelegtes Antidiskriminierungsgesetz einigen. Es soll den Spieß umdrehen: Künftig sollen Vermieter, Arbeitgeber oder Restaurantbesitzer im Zweifelsfall vor Gericht nachweisen müssen, dass sie einen Bewerber oder Kunden nicht wegen dessen Rasse, Geschlecht, Glaubens oder Alters abgewiesen haben. Voraussetzung ist, dass das Opfer plausible Anhaltspunkte für eine Ungleichbehandlung vorbringt. Kann der Beklagte diesen Eindruck nicht entkräften, drohen ihm Schadensersatzzahlungen. Gelten soll das Diskriminierungsverbot nach einer Änderung des Paragrafen 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches für alle »Massengeschäfte«, die »typischerweise ohne Ansehen der Person« abgeschlossen werden.

Doch wer und was genau fällt unter diese Definition? Das wissen bisher selbst die Abgeordneten von SPD und Grünen nicht, die das Gesetz vorangetrieben haben.

»Für die meisten Menschen wird sich gar nichts ändern, wenn sie sich einfach anständig verhalten«, sagt Olaf Scholz (SPD), der die Verhandlungen über das Antidiskriminierungsverbot in der Regierungsfraktion koordiniert. »Ich glaube, dass wir ein Gesetz bekommen, das lebensnah ist und keine Prozessflut auslösen wird.«

Tatsächlich? Je lebensnäher man das Projekt betrachtet, desto größer erscheint die Gefahr, dass Alltäglichkeiten geregelt werden, die sich juristisch kaum regeln lassen.

Da wäre zum Beispiel der durchschnittliche Türsteher, jedes Wochenende zu besichtigen vor Discotheken: Ein Wachmann gewährt reihenweise Deutschen Eintritt ins Lokal, bei einer Gruppe Türken aber schüttelt er den Kopf und zeigt zur Begründung auf deren Turnschuhe. Rassismus oder zulässige Verteidigung des Dresscodes? Die Betroffenen hätten jedenfalls erst einmal einen Anhaltspunkt, sie könnten den Discobetreiber vor Gericht zerren. Um sich zu entlasten, müsste dieser dann theoretisch belegen, dass an dem betreffenden Abend entweder kein Deutscher mit Turnschuhen oder aber andere Türken mit Lackschuhen das Lokal betreten haben.

Zu solchen Details, sagt Olaf Scholz, möchte er sich nicht äußern. Solche Details könnten in der Praxis jedoch entscheidend sein für die Akzeptanz des Gesetzes, mahnt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband. Prinzipiell unterstützt er zwar das Gesetz. Schließlich dürfe es nicht sein, dass etwa schwulen oder lesbischen Paaren ein Hotelzimmer verwehrt werde oder Behinderte in Restaurants nicht bedient würden. Aber, so eine Referentin, »wenn der Entwurf so aussieht, dass er unpraktikabel ist, werden wir uns wehren«.

Auch bei Vermietungen könnte das Gesetz, so gut es gemeint ist, auf mittlere Sicht erst einmal erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen. Beispiel: Ein Vermieter vergibt eine Wohnung an einen deutschen Interessenten, obwohl ein Anwärter aus Albanien ebenso solvent gewesen wäre. Darf sich der Vermieter mit dem Argument verteidigen, der deutsche Kandidat sei ihm schlicht »sympathischer« gewesen? Das soll künftig davon abhängen, so heißt es aus Koalitionskreisen, ob der Vermieter ein »Massengeschäft« betreibe. Aber wie viele Wohnungen muss er dafür vermieten? Zehn? Oder reichen drei?

Auch dazu gibt es von den Autoren des Gesetzes keine Auskunft. Im Gesetzentwurf vorgesehen ist lediglich eine Ausnahme für Vermietungen im »Nähebereich«, sprich: wenn Zimmer im eigenen Haus vergeben werden, sollen Gerichte sich auch künftig nicht in die Auswahl einmischen. Aber wo endet der Nähebereich? Auf der nächsten Straßenseite? Im angrenzenden Stadtteil? Irmingard Schewe-Gerigk, die das Gesetz für die Grünen-Fraktion vorangetrieben hat, sagt, letztlich müssten die Gerichte für Klarheit sorgen: »Klar, das wird Auslegungsarbeit.«

Eben das befürchten viele Wohneigentümer. »Es wird eine Flut von Verfahren geben, und die Gerichte sind heute schon mit Mietsachen total überlastet«, sagt der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Grundeigentümer, Rüdiger Dorn. »Diese massive Einschränkung der Privatautonomie wird Scharen von Vermietern in die Verzweiflung treiben.«

Ganz grundsätzlich geht es beim Diskriminierungsschutz auch darum, zu wie viel Toleranz der Staat den Bürger zwingen kann. Das Antidiskriminierungsgesetz geht zurück auf verschiedene EU-Richtlinien. Zwingend schreiben sie nur vor, dass die Mitgliedsländer Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft im privaten Geschäftsverkehr unterbinden sollen.

Weitergehende Diskriminierungsverbote (aufgrund von Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität) müssten laut Brüsseler Vorgabe nur im Arbeitsrecht umgesetzt werden. Vor allem die Grünen drängten aber darauf, diese »große Lösung«, also alle Diskriminierungsmerkmale, für das gesamte Zivilrecht zu übernehmen. In der Folge müssen nun alle »öffentlich angebotenen Leistungen« (mit Ausnahme von Versicherungsverträgen, hier drangen die Grünen mit ihrer Forderung nach Unisex-Tarifen nicht durch) eine Art »Diskriminierungs-TÜV« bestehen. Das Justiz- und das Wirtschaftsministerium standen dieser Ausweitung skeptisch gegenüber. Vor allem Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte Bedenken, ein so weitreichender Schutz könne womöglich die grundrechtlich garantierte Vertragsfreiheit unverhältnismäßig einschränken.

Einen ganz anderen Konflikt hat Rot-Grün noch überhaupt nicht diskutiert: Das neue Gesetz pflanzt einen handfesten Wertungswiderspruch in die deutsche Rechtsordnung ein. Denn ihrem Geiste nach verbieten die geplanten Antidiskriminierungsregeln auch ein Kopftuchverbot. Wie kann der Staat im Zivilrecht von den Bürgern eine religiöse und politische Neutralität verlangen, die er gegenüber Kopftuchträgerinnen an Schulen selbst nicht praktiziert? Sauber auflösen ließe sich das Dilemma nur mit einem Verbot sämtlicher religiöser oder weltanschaulicher Symbole bei Lehrern. Doch das ist politisch nicht gewollt.

Tomas Todorovic, der junge blinde Politikwissenschaftler, hat Glück gehabt und gerade eine Stelle in einer anderen Stadt bekommen – auch ohne Antidiskriminierungsgesetz. Im Auswahlgespräch, berichtet er nicht ohne Stolz, sei er genauso hart rangenommen worden wie alle anderen Mitbewerber. Genau das plant er bei der anstehenden Wohnungssuche auch mit seinen Vermietern zu tun. »Es ist schwierig«, sagt er, »aber man kann den Anstand der Leute erobern.« Doch das schaffen längst nicht alle.

Die Zeit 47 (12. November 2004), S. 14.